Als „Balkonkraftwerk“ wird im Allgemeinen eine Photovoltaik-Erzeugungsanlage bezeichnet, welche meist aus 2 Modulen und einem Wechselrichter besteht.
Hierunter werden des Öfteren ebenfalls die Bezeichnungen Mini-PV, Steckersolar, steckfertige PV-Anlage verwendet.
Das Balkonkraftwerk kann verschiedene Leistungen haben.
Jedoch ist in Deutschland derzeit nur der Laienanschluss mit einer vereinfachten Anmeldung bis 600 Watt Ausgangsleitung erlaubt.
Für alle Anlagen über 600 Watt-Ausgangsleistung wird ein Fachbetrieb oder Elektriker benötigt.
Das vereinfachte Anmeldeverfahren beim Netzbetreiber und Marktstammregister ermöglicht es grundsätzlich jedem eine Mini-PV zu betreiben.
Die Funktionsweise der Anlage ist so simpel wie der Aufbau und die Inbetriebnahme. Zwei Photovoltaikmodule erzeugen Gleichspannung, diese wird mittels Steckverbindungen an den Wechselrichter weitergeleitet. Der Wechselrichter bildet den Wechselstrom 230 V, welcher direkt in das Hausnetz eingespeist wird und verbraucht werden kann. Jeder Verbraucher, welcher am Hausnetz angeschlossen ist, kann diese Leistung der Anlage nutzen.
Da die meisten Häuser eine Grundlast von ca. 500 Watt besitzen, (Kühlschränke, Standby-Geräte) wird ein hoher Anteil der erzeugten Energie direkt verbraucht.
Die überschüssige Leistung (erfahrungsgemäß 10%) wird in das Netz eingespeist.
Durch diesen hohen Grad an Eigenverbrauch kann das Balkonkraftwerk eine Amortisationszeit von ca. 5 Jahren erreichen. Natürlich ist dies an den aktuellen Strompreis gebunden. Während diesen 5 Jahren werden ca. 30 Cent pro kWh angenommen.